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Willkommen bei Recht und Sprache |
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Recht ist in Sprache gemacht und nicht anders zu haben. Diese Selbstverständlichkeit ist zugleich das Grundproblem des Juristen. Denn im Rechtsstreit liegt die Sprache in Gestalt der Vorträge der Parteien mit sich im Streit. Über sie muss der Jurist entscheiden. Um auf das Recht zu kommen, muss der Jurist den Normtext in Arbeit nehmen. |
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Wir bieten Ihnen Texte zum Problemkreis des Zusammenhangs von Recht und Sprache in Theorie und Praxis. Grundlage ist dabei die Auffassung von Sprache als Diskurs so, wie sie vor allem die praktische Semantik vertritt und die konsequente Auffassung der juristischen Tätigkeit als einer Arbeit der Rechtserzeugung so, wie sie die strukturierende Rechtslehre vertritt. |
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Wir setzen, was die Praxis angeht unseren besonderen Schwerpunkt auf die juristische Methodik und was die Theorie angeht auf die Rechtslinguistik.
Wir arbeiten institutionell unabhängig. Wenn Sie eine Internetpräsenz zum Thema betreiben, sind wir an einem Linktausch interessiert. Schicken Sie uns eine Email.
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Friedrich Müller (Hg):Untersuchungen zur Rechtslinguistik.Interdisziplinäre Studien zu praktischer Semantik und Strukturierender Rechtslehre in Grundfragen der juristischen Methodik, Berlin 1989 |
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Sprache und Recht. Themenheft der Zeitschrift: Sprache und Literatur, Jg. 29, Heft 1, 1998 |
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Friedrich Müller / Rainer Wimmer (Hg): Neue Studien zur Rechtslinguistik, Berlin 2001 |
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Juristische Methodik |
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Praxis ist einfach das, was Juristen jeden Tag tun. Aber das ganz Nahe sieht man nicht. Es bildet den Blickpunkt, bleibt aber unsichtbar. Juristen entscheiden Sprachkonflikte und definieren damit die Welt, in der wir leben. Ihr Tun ist von höchster Wichtigkeit, und deswegen muss man sie genau beobachten. Wenn man erfassen will, was ein Gericht in der Sprache tut, geht man am besten in drei Stufen vor: Zunächst muss das Selbstverständnis des Gerichts geklärt werden, wie es sich etwa in methodischen Leitentscheidungen artikuliert. Dann bedarf es einer möglichst genauen Beschreibung der tatsächlichen Vorgehensweise. Wenn diese dann komplexer ist als das theoretische Selbstverständnis, ist es möglich im Wege einer Rechtserzeugungsreflexion zu einer größeren Annäherung von Theorie und Praxis zu gelangen. Eine normative Folie ergibt sich dabei aus den methodenbezogenen Normen des jeweiligen Rechtsgebietes und der Notwendigkeit das Problem der Gerechtigkeit nicht nur offen zu legen sondern auch offen zu halten. Der Möglichkeits- und Plausibilitätsraum einer solchen Rechtssprechungsanalyse wird definiert durch das, was Sprache, Gesellschaft und Politik zulassen.
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Friedrich Müller / Ralph Christensen: Juristische Methodik. Band I. Grundlagen. Öffentliches Recht, 8. Auflage, Berlin 2002 |
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Friedrich Müller / Ralph Christensen: Juristische Methodik. Band II. Europarecht, Berlin 2003 |
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schemata
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Rechtslinguistik |
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Juristen arbeiten mit Texten und am Text des Rechts. Die Rechtslinguistik will dem Juristen zur Seite stehen, um zu einem den Anforderungen seiner Arbeit am Recht angemessenen Verständnis von Sprache zu kommen und zu einer praxisorientierten Lösung der Probleme auf die er dabei trifft. Sie leistet die Wittgensteinsche Kärrnerarbeit, Geröll und Schutt unhaltbarer Sprachtheorie beiseite zu räumen. Indem sie diese als „Luftgebäude“ erweist legt sie den „Grund der Sprache frei, auf dem sie standen“. Jener Sprache, die immer und auch noch in der Form eines Theoretisierens über sie Praxis ist. Rechtslinguistische Reflexion vermag so dem Juristen den Weg in solche Praxis von Sprache zu weisen.
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Dietrich Busse: Juristische Semantik. Grundfragen der juristischen Interpretationstheorie aus sprachwissenschaftlicher Sicht, Berlin 1993 |
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Friedrich Müller / Ralph Christensen / Michael Sokolowski: Rechtstext und Textarbeit, Berlin 1997 |
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