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Methodik Juristische Methodik: Praxis des Rechts
Linguistik Rechtslinguistik: Sprache des Rechts
übersicht
Friedrich Müller / Ralph Christensen
Juristische Methodik. Band I. Grundlagen. Öffentliches Recht, 8. Auflage, Berlin 2002
Inhaltsübersicht

0 Einleitung
01 Aufgabe einer juristischen Methodik • 02 Thema einer juristischen Methodik • 03 Methodik und Methodiken • 04 Funktionen juristischer Methodik

1 Fragestellung
11 Voraussetzungen – 12 Begriffe • 13 Funktionen • 4 Funktionen, Verfahren, Rationalität
15 Methodik und Politik

2 Zum gegenwärtigen Stand der Methodik des Verfassungsrechts
21 Rechtsprechung • 22 Verfassungsrechtliche Methodik in der wissenschaftlichen Literatur • 23 Bemerkungen zum Diskussionsstand • 24 Methodik und Normtheorie

3 Entwurf einer juristischen Methodik
31 Grundlagen juristischer Methodik • 32 Elemente der Normkonkretisierung(- der Normkonstruktion) • 33 Rangordnung der Konkretisierungselemente (Elemente der Normkonstruktion)

4 Zur Formaltechnik der Fallösung
41 Vorbemerkung • 42 Funktionsbestimmung

5 Grundlinien der juristischen Methodik
50 Vorbemerkung - Begriffe • 51 Gesetzespositivismus - Rechtserzeugung - Norm /Fall - Norm /Wirklichkeit • 52 Gruppen von Konkretisierungselementen • 53 Interpretation (Normtextauslegung) • 54 Normbereichsanalyse • 55 Weder „objektive" noch „subjektive" Auslegungstheorie - Rangordnung der Konkretisierungselemente • 56 Vorverständnis • 57 Funktion juristischer Methodik • 58 Methodik und Methodiken • 59 Normtext - Legitimität • Spiel der Differenzen Arbeit mit Texten in einer staatlichen Institution

6 Juristische Methodik und Rechtspolitik – Metamethodologische Fragen • Maßstäblichkeit und Konsens
61 Juristische Methodik und Rechtspolitik • 62 metamethodologische Fragen • 63 Zu einigen Fragen von Maßstäblichkeit und Konsens in der juristischen Methodik

Über die Methodik

Diese juristische Methodik hat sich von Anfang an zu Realismus und Pragmatismus verpflichtet: zu Antworten auf die Frage, was beim Funktionieren einer Rechtsordnung tatsächlich vor sich geht, bei der rechtsstaatlich korrekten und demokratisch pflichtgemäßen Rechtsarbeit. Auf der Linie dieser Ziele wurde in der Neuauflage an zahlreichen Einzelfragen dieser Theorie der Praxis weitergearbeitet: beispielsweise das noch schärfere Hervorheben des juristischen Charakters von Rechtshandeln gegenüber gängigen „Übertragungen" aus anderen Wissenschaftsdisziplinen; eine genauere Fassung des in der Diskussion oft noch zu vagen Begriffs „Vorverständnis"; eine realistische Sicht auf das, was die „Bedeutung" rechtlicher Begriffe und Entscheidungen heißen kann; die Rolle von „Klarheit" und „Bestimmbarkeit" in der Textstruktur des Rechtsstaats; die Tatsache der Polyfunktionalität der Gesetzestexte (die sich an alle Laien und zugleich speziell an die Fachjuristen richten). Auch wird, provoziert durch die Neuen Medien, gefragt, was „Virtualität" im Recht heißen könnte. Wie in den Vorauflagen wurden die methodologisch besonders wichtige Rechtsprechung und die vielfältige Literatur auf heutigem Stand differenziert einbezogen; die Rolle der Praxis und ihrer Analyse hat sich im Rahmen dieses Buchs weiter verstärkt.

Als umfangreichste systematische Neuheit kennzeichnet diese achte Bearbeitung das Hinzufügen der Methodik des Europarechts; dies führt bereits in Band l dazu, die Methodik des nationalen Rechts erheblich anzureichern, und zwar um das Konkretisierungselement der gemeinschaftsrechtskonformen Interpretation in der Judikatur des Bundesverwaltungs- und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.

Die europäische supranationale Rechtsordnung bildet nicht nur, sondern dominiert einen wachsenden Anteil der nationalen. Eine der Realität und den täglichen Problemen der Praxis verpflichtete Methodik muss das Recht der Europäischen Gemeinschaft mit derselben Sorgfalt einarbeiten wie das nationale Recht. Dies geschieht ferner in einem gesonderten Teilband II auf der Grundlage des hier entwickelten Konzepts und im Rahmen seiner methodologischen Begrifflichkeit.

Stimmen zu den vorangegangenen Auflagen von Band I

"Eine frisch, klar und stellenweise geradezu spannend geschriebene Studie." Der Staat

"This departure from the abstract-logical towards the empirical-pragmatical brings this method closer to that of Anglo-American common law ... It will be a fascinating exercise to watch for the success of this new methodology in its acceptance by German legal theory as well as in the jurisprudence of the German courts." Modern Law and Society

"Für den methodenbewusst arbeitenden Juristen ist seit langem die Juristische Methodik' von Friedrich Müller eine Fundgrube ... Insgesamt: Eine förderliche Lektüre und ein zuverlässiges Anregungs-Nachschlagewerk für alle Juristen, die ihre fallbezogene professionelle Phantasie schulen, sich erhalten und immer optimal einsetzen wollen." Prof. Dr. Wolfgang Gast, in: Betriebs-Berater

"Friedrich Müllers Juristische Methodik' nimmt seit dem Erscheinen der ersten Auflage (1971) innerhalb des Schrifttums zur juristischen Methodenlehre eine Sonderstellung ein ... Sie beeindruckt durch ein geschlossenes Konzept, durch Originalität sowie durch ein ungewöhnliches Maß an sprachtheoretischer Kompetenz des Autors ... Auch wenn man die sprachtheoretischen Positionen Müllers nicht durchweg teilt: Ein imponierendes Werk." Prof. Dr. Ulfrid Neumann in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht

"Die Darlegungen des Verf. stehen - und das gilt ziemlich uneingeschränkt für sämtliche Abschnitte dieses Buches - mit erfrischender Brillanz über der akademisch-philosophischen Akribie und lassen trotz ihrer Elastizität nichts an intellektueller Stringenz vermissen. Müller hat alle Kammern des Methodik-Gedankengebäudes ausgeleuchtet."
Prof. Dr. Willi Thiele, in: Deutsches Verwaltungsblatt
„ Die womöglich am konsequentesten demokratisch-rechtsstaatliche Interpretationstheorie." Prof. Dr. E.-W. Böckenförde, in: Neue Juristische Wochenschrift

"Die Juristische Methodik' von Müller (ist) ein innerhalb der zeitgenössischen Reflexion der juristischen Methodik unverzichtbarer Text... Die Arbeit hat eine präzise theoretische Dimension und ist, mehr noch, auch in einem politisch und ethisch bestimmten Sinn orientiert, nämlich zugunsten des Sozialen Rechtsstaats und der modernen sozialen Demokratie ... Eines der größten Verdienste des Buches besteht darin, für den heutigen theoretischen Juristen und den heute praktisch Handelnden von Gewinn zu sein. Aber noch mehr ist zu unterstreichen, dass Müllers gesamte Argumentation überzeugend erscheint und vieles dazu beiträgt zu verstehen, was die Richter tatsächlich tun." Prof. Dr. Angelo di Giovanni, in: Diritto e Cultura

"Das Buch bringt eine Vielzahl von Problemen, die sich im Umfeld der juristischen Methodik stellen; es ist allemal tiefbohrend und auf hohem Niveau. Das Buch erweitert den sprichwörtlichen Problemhorizont des Lesers auf das vortrefflichste ... Das Fazit fällt nicht schwer: Ein sehr empfehlenswertes Buch für anspruchsvolle Juristen." Prof. Dr. Arthur Kaufmann, in: Die Öffentliche Verwaltung
paper: Andreas Voßkuhle bespricht die Methodik in DÖV
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