start Technische Hinweise glossar • • • lectures schemata suche sitemapimpressum
Recht&Sprache Recht und Sprache
Linguistik Rechtslinguistik: Sprache des Rechts
register
Recht und Moral
Eine moralische Begründung des Rechts würde dessen Legitimationskern zerstören. Das Recht ist weder ein Instrument zur Verwirklichung der Moral, noch ist es selbst moralisch. In einer freiheitlichen Ordnung ist seine Beziehung zur Moral vielmehr mittelbar. Es garantiert die Bedingungen, die es den Einzelnen erlauben, eine individuelle Moral zu entwickeln. Das zeigt sich gerade in den grundlegenden Konflikten einer legal funktionierenden Demokratie. Es geht wie beim Streitfall „Kopftuch als religiöses Zeichen“ gerade darum, inwieweit diese Bedingungen ihrerseits einer individuellen moralischen Entscheidung entzogen werden müssen. Dort, wo eine Gemeinschaft eine solche Grenze für unausweichlich hält, zehrt das Recht zur Aufrechterhaltung seiner Legitimität seine eigene Legitimation teilweise auf. Das moderne Recht als Bedingung der Möglichkeit individueller Moral erweist sich in Konflikten dieser Art notwendig zugleich als Bedingung der Unmöglichkeit individueller Moral. Hier wird es dann unumgänglich, die Differenz von Recht und Moral immer wieder rekursiv auf sich selbst anzuwenden: Wie viel an individueller moralischer (religiöser) Orientierung kann sich die Gemeinschaft erlauben; und wie viel allgemein geltendes Recht braucht sie zur Aufrechterhaltung der Bedingungen individueller Moral? Gerade darin liegt die Autonomie des Rechts. Wenn man diese zugunsten einer Moralisierung des Rechts aufhebt, macht man das zentrale und niemals endgültig zu lösende Gestaltungsproblem der Demokratie unsichtbar. Recht und Moral wären damit zwar zu einer Harmonie gebracht; aber der Demokratie wäre ihre Substanz entzogen. Eine erneute Moralisierung des Rechts wäre ein unzivilisierter Versuch, gegen die Entwicklungsrichtung der Gesellschaft die Überordnung der Moral über das Recht wieder herzustellen.

JM I, Rn. 569
Das könnte
Sie auch interessieren:

Gesetz
Gerechtigkeit
Zum Anfang
Wir sind an Ihrer
Meinung interessiert
info@juristische-methodik.de
Wir freuen uns
auf Ihre Anregungen
Zum Anfang
© RC 2003 ff.