Der Normtext ist, neben dem Fall, das Eingangsdatum des Konkretisierungsvorgangs. Die laienhafte Fassung (Fallerzählung) des Rechtsfalls, das zweite Eingangsdatum, formt der Jurist professionell zum „Sachverhalt. Außerhalb professioneller Konkretisierung orientieren sich auch die am Rechtsleben Beteiligten an den „geltenden" Normtexten.