start Technische Hinweise glossar • • • lectures schemata suche sitemapimpressum
Recht&Sprache Recht und Sprache
Linguistik Rechtslinguistik: Sprache des Rechts
register
Fachsprache
Was die Normtexte auszeichnet, ist ihre „Geltung". Diese besteht einmal in der Verpflichtung der Normtextadressaten, sich in ihrem Verhalten entsprechend zu orientieren. Diese Orientierung ist - außer in Sonderbereichen von der Art des Steuer- oder des Subventionsrechts, wo die Beteiligten (Adressaten) selbst zum Teil hochspezialisiert sind - nicht-professionell; sie ist vorjuristisch, wenn auch oft schon ein Stück weit juristisch etikettiert. Das allgemeine Publikum richtet sich in seinem rechtserheblichen Tun und Lassen an juristisch nur grob überformten Standards, an von juristischer Dogmatik und Methodik kaum berührten moralisch/gesellschaftlichen Gebräuchen und „Normen" aus. Zum ändern besteht „Geltung" in der Rechtspflicht der Richter oder der sonst zur Entscheidung zuständigen Juristen, die für den Fall einschlägigen Normtexte vollständig als Eingangsdaten heranzuziehen und sie methodisch korrekt zu verarbeiten; wobei sich die Forderung „methodisch korrekt" als Folge der „Geltung" des betreffenden Normtexts auf seine Rolle als Lieferant von Sprachdaten und Element der Erarbeitung des Normprogramms, auf die bei der rechtsstaatlichen Grenzziehung zulässiger Konkretisierung und auf seine Funktionen im Rahmen der Präferenzregeln bei methodologischen Konflikten erstreckt. Dementsprechend stellt das „geltende Recht" die Normtextmenge dar, also die Gesamtheit aller Normtexte in den (nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Zeit in Kraft befindlichen) Gesetzbüchern.

JM I, Rn. 17
Das könnte
Sie auch interessieren:

Mehrsprachigkeit
Norm
Sprachregeln
Rechtsordnung
Zum Anfang
Wir sind an Ihrer
Meinung interessiert
info@juristische-methodik.de
Wir freuen uns
auf Ihre Anregungen
Zum Anfang
© RC 2003 ff.