Soweit Dogmatik über den unmittelbaren Normtextbezug hinausgeht und „dogmatische" Figuren eigener Art, Konstruktionen, Systematisierungen oder normativ nicht mehr abgestützte, frei entwickelte Begriffe und Begriffszusammenhänge enthält, kann sie nur in methodisch begrenzter Hilfsfunktion Anregungen für Möglichkeiten der Präzisierung, Abgrenzung und unterscheidenden Erläuterung der zu bildenden Rechts- und Entscheidungsnorm bieten.
Das zur Rolle der nicht unmittelbar normtextbezogenen Aussagen der Dogmatik Gesagte gilt auch für die lösungstechnischen, verfassungspolitischen und für die Theorie-Elemente der Konkretisierung.