Obersatz: Der Antrag ist begründet, wenn die Satzung gegen höherrangiges Recht verstößt (keine Rechtsverletzung prüfen; objektives Verfahren!)
Prüfungsfolge
a) Ermächtigung für Satzung b) Formelle Voraussetzungen insbes. Verkündung usw. c) Materielle Voraussetzungen, insbes. solche nach BauGB und GO d) Ermessen: Jetzt erst wird Satzung selbst geprüft (z.B. Bestimmtheit; Rückwirkung)