a. bei Adressat meist unproblematisch.Bei formellen Fehlern des VA bittschön zwei tierisch wichtige Normen beachten:
aa. 46 VwVfGFührt nicht zur Heilung, aber zur Unbeachtlichkeit der Rechtsverletzung.bb. 47 VwVfGUmdeutung ist kein Gestaltungsakt, sondern Erkenntnis. Voraussetzungen im WortlautBEACHTE: 47 III verhindert nicht Umdeutung in Ermessensentscheidung, wenn Ermessen auf Null reduziert
b. Wenn Klage eines Dritten und Möglichkeitstheorie angewendet, dann jetzt subjektivrechtlichen Charakter der Normen feststellen.