Obersatz: 113 I AnfechtungI) Ermächtigung:Für VA ( -->Zul.) ist wg. Vollstreckung nach VwVG eine Erm.grdl. nötig. Str. KehrseitentheorieII) formelle Vorauss.:Zuständig für Kosten ist die Behörde, die gehandelt hat.III) materielle Vorauss.:Rechtfertigung dem Grunde nach:1) Wenn Handlung, deren Kosten geltend gemacht werden, selbst rechtmäßig war -> implizite Prüfung2) Rechtfertigung der Höhe nach KausalitätsbetrachtungAllg. Grds. wie Verhältnismäßigkeit