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Anfechtungsklage |
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I. Zulässigkeit
1. Verwaltungsrechtsweg
2. Klageart - Beachte 88 u. 86 III VwGO a. Statthaft gegen VA (Form!)
aa. Behörde Nicht Gesetzgebung, Rspr., Regierungsakte, Privatpersonen
bb. Gebiet des öR
cc. Regelung Hier Abgrenzung vom Realakt. Zusicherung, ö.r. Vertrag Sonderprobleme: mehrstufiger VA, Vorbereitungshandlung, Androhung eines VA, polizeiliche Standardmaßnahme, Anwendung von Zwang, wiederholende Verfügung
dd. Einzelfall
ee. gerichtet auf Außenwirkung Weisung, Sonderrechtsverhältnis, mehrstufiger VA, Maßnahme gegen Gemeinde
b. Einzelprobleme gegen nichtigen VA, gegen Nicht Akt streitig, nicht bei Erledigung, bei Aufhebung nach 48, 49 VwVfG gilt 43 II VwVfG Nebenbestimmungen sind abzugrenzen von Inhaltsbestimmungen und isoliert anfechtbar, wenn Teilbarkeit vorliegt. Isolierte Anfechtung der Versagung eher nicht isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids nur wenn reformatio in peius mit neuer Wunde
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