Zulässigkeit1) Verwaltungsrechtsweg2) Statthafte Antragsart: wenn VA mit Doppelwirkung vorliegt.I. Nr. 1: Drittwiderspruch mir aufschiebende Wirkung -->Behörde ordnet sofortigen Vollzug anI. Nr. 2: Drittwiderspruch ohne aufschiebende Wirkung -->Behörde kann Vollziehung aussetzenII: Betroffenenwiderspruch mit aufschiebende Wirkung -->Behörde kann sofortigen Vollzug anordnen(Betroffenenwiderspruch ohne aufschiebende Wirkung --> 80 V)III: Gericht kann behördliche Maßnahmen ändern oder eigene treffen.3) Antragsbefugnis4) Str. ob immer Antrag nach 80 IV nötig. 80 a III 2 verweist auf 80 V - VI II. Frage ob Rechtsgrund- oder Rechtsfolgeverweis.5) Rechtsschutzbedürfnis: vorheriger Widerspruch nach Wortlaut nötig.