I) 14 I Verfahrensfehler. Fehler im AufstellungsverfahrenNur beachtlich wenn (kumulativ)1) Verfahrensschritt in 214 I erwähnt2) Keine interne Unbeachtlichkeitsklausel eingreift3) Keine Verfristung nach 215 III) 214 II materielle Fehler nach § 8Nur unbeachtlich, wenn die aufgezählten TB vorliegenIII) 214 III Abwägungsmängelnur beachtlich wenn1) offensichtlich (nachweisbar)2) Einfluss auf Ergebnis3) Keine Verfristung nach 215 I