I) Rechtmäßigkeitsvorauss.:
1) Ermächtigungsgrundlage Erforderlich wegen Art. 80 GG. Hier Abgrenzung zur VV.
2) Formelle Voraussetzungen : a) Zuständigkeit: beachte Art. 80 und LV jeweils mit Delegationsmöglichkeit der Verwaltungsspitze. b) Verfahren: insbesondere Verkündung c) Form: Überschrift, Hinweis auf Ermächtigungsgrundlage
3) Materielle Vorauss.: a) Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage
aa) Problem der zweifachen Anwendung der Wesentlichkeitstheorie bb) Anforderungen des Art. 80 GG. Inhalt, Zweck und Ausmaß zu bestimmen je nach Intensität des Freiheitseingriffs. cc) Sonstiger Verfassungsverstoß insbesondere Grundrechte
b) Subsumtion unter Vorauss. der Ermächtigungsgrundlage (z.B Vorliegen einer abstrakten Gefahr)
4) Ermessen: bez. "ob" und "wie" Ermessensfehlerlehre ! Hier Frage ob VO selbst gegen Verfassung verstößt.
III) Durchsetzung einer VO
1) Erlaubnispflicht mit Nebenbestimmung 2) Einzelverfügungen über Ordnungsrecht 3) Bußgeldtatbestände
IV) Rechtsschutz gegen VO
Konkrete NK nach Art. 100 bei Rechtsverordnung (-). Abstrakte NK möglich. Untergesetzliche NK in NRW (-). Aber inzidente NK. |
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