Problemkreis Klageart:
Klageart: eine oder zwei Verpflichtungsanträge
Meinung 1: 1. Verpflichtungsklage auf Wiederaufgreifen 2. evtl. Verpflichtungsklage auf positive Sachentscheidung
Meinung 2: BVerwG: aus prozessökonomischen Gründen nur ein Antrag
1. Problem:
Klageart 1 od. 2 Verpflichtungsanträge
a) Lit.: § 51 führe zu Wiedereröffnung des alten Vw.vfs (Zeitmaschine)
b) Aber WI des § 51 “Aufhebung” Neueröffnung des VwVfs aa) Deswegen 2 Verpflichtungsanträge bb) BVerwG: wegen Rechtsschutzbedürfnis nur ein Antrag
2. Problem:
Aufbau in Begründetheit
a) Zulässigkeit d. 51-Antrags aa) Anspruchgrundlage 51 bb) 51 II Verschulden cc) Grund für Wiederaufnahme
b) Begründetheit des 51-Antrags aa) führt wirklich zu günstigerer Entscheidung bb) keine selbst. Ermessensentscheidung nach §§ 48, 49 VwVfG mehr.
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