I) Zulässigkeit
1) Verwaltungsrechtsweg
2) Klageart: wenn VA begehrt.
Besonderheiten: Nebenbestimmungen, Wiederaufnahme des VwVfs., Klage auf Notenverbesserung
3) Klagebefugnis: möglicher Anspruch
Ordnungsbehördliches Einschreiten, Ermessensnorm. Widerspruch
4) Vorverfahren
5) Klagefrist (Umstellung)
6) Rechtsschutzbedürfnis: fehlt wenn Beamtenplanstelle schon besetzt, wenn Genehmigung nicht erforderlich oder zivilrechtliche Hindernisse.
II) Begründetheit Zeitpunkt / allg. Schema / 51 VwVfG / Genehmigung in StR, BauR / öff. Einrichtungen / Zusicherung Verkehrszeichen |
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