a. bei Adressat meist unproblematisch.
Bei formellen Fehlern des VA bittschön zwei tierisch wichtige Normen beachten: aa. 46 VwVfG Führt nicht zur Heilung, aber zur Unbeachtlichkeit der Rechtsverletzung.
bb. 47 VwVfG Umdeutung ist kein Gestaltungsakt, sondern Erkenntnis. Voraussetzungen im Wortlaut
BEACHTE: 47 III verhindert nicht Umdeutung in Ermessensentscheidung, wenn Ermessen auf Null reduziert
b. Wenn Klage eines Dritten und Möglichkeitstheorie angewendet, dann jetzt subjektivrechtlichen Charakter der Normen feststellen. |
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