Obersatz: 113 I Anfechtung
I) Ermächtigung: Für VA ( -->Zul.) ist wg. Vollstreckung nach VwVG eine Erm.grdl. nötig. Str. Kehrseitentheorie
II) formelle Vorauss.: Zuständig für Kosten ist die Behörde, die gehandelt hat.
III) materielle Vorauss.: Rechtfertigung dem Grunde nach:
1) Wenn Handlung, deren Kosten geltend gemacht werden, selbst rechtmäßig war -> implizite Prüfung
2) Rechtfertigung der Höhe nach Kausalitätsbetrachtung Allg. Grds. wie Verhältnismäßigkeit |
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