Begriff der Subvention:- öffentliche Mittel- an Private- mindestens z.T. ohne Gegenleistung- zur Förderung ges.pol. ZweckeAbwicklung:neben vwr. Vertrag u. mitwirkungsbedürftigem VA ist zweistufige Gewährung die Regel.1. Stufe:über "ob" wird ö.r. entschieden2. Stufe:p.r. VertragAUSNAHME:der verlorene Zuschuss wird einstufig ö.r. abgewickelt.Konkurrentenlage(pos. od. neg.) bezieht sich auf 1.Stufe.