I. Zulässigkeit Rechtsweg 93 Nr. 4b1. Beschwerdeberechtigt Gemeinde2. Beschwerdegegenstand Gesetz3. Antragsbefugnis wenn Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie nach 28 II GG möglich4. Subsidarität gegenüber dem Landesverfassungsgericht nach Art. 12 Nr. 8 in Verbindung mit 52 VGHGII. Begründetheit wenn Selbstverwaltung verletzt1. Schutzbereich. Entzogene Betätigung gehört wirklich zur Selbstverwaltung2. Eingriff durch Gesetzgeber3. Gesetzesvorbehalt
a. Gesetzgebungskompetenzb. Verfahren materielle Verfassungsmäßigkeit im übrigen
4. SchrankenschrankeVerhältnismäßigkeit. Beachte Raum für freiwillige LösungenWesensgehalt. Streitig , ob es ihn gibt