a. Platzverweisung
Die Platzverweisung des § 34 PolG iVm. § 4 OBG kommt als Ermächtigungsgrundlage nicht in Betracht
b. Generalklausel
Gegen die Anwendbarkeit des § 14 I OBG wird vorgetragen, die Regelung des § 34 PolG iVm. § 24 OBG sei abschließend; es werde das Merkmal "vorübergehend" durch einen Rückgriff § 14 I OBG gerade umgangen.
Die Gegenansicht sieht in dem Aufenthaltsverbot nicht eine quantitativ, sondern eine qualitativ andere Maßnahme.