A. Formelle Verfassungsmäßigkeit
I. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
- geschriebene oder ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz
II. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren
1. Gesetzesinitiative
- Gesetzesinitiative durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung - Vorverfahren nach Art. 76 Abs. 1, 3
2. Parlamentarisches Verfahren
- wirksamer Gesetzesbeschluss des Bundestags
3. Ordnungsgemäße Beteiligung des Bundesrates
4. Ausfertigung und Verkündung, Art. 82
B. Materielle Verfassungsmäßigkeit
I. Spezielle Anforderungen
- beispielsweise Ermächtigung für eine Rechtsver- ordnung nach Art. 80 Abs. 1
II. Kein Verstoß gegen die Grundsätze des Art. 20, insbesondere
- Demokratieprinzip
- Sozialstaatsprinzip
- Rechtsstaatsprinzip (Bestimmtheitsgebot, Rückwirkung, Verhältnismäßigkeit)
III. Kein Verstoß gegen Grundrechte
- Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs