- fahrlässige Amtspflichtverletzung - anderweitiger Ersatzanspruch besteht - dieser Anspruch durchsetzbar und Durchsetzung zumutbar.
3.1.2 Einschränkungen
Verweisungsprivileg wird nicht angewendet bei: - Ersatzanspruch gegen anderen Verwaltungsträger gerichtet - bei Teilnahme am Straßenverkehr Verkehrssicherungspflicht - Ersatzanspruch beruht auf eigener Leistung des Geschädigten
3.2 Richterprivileg § 839 II BGB
3.3 Mitverschulden
3.3.1 Rechtsmittelversäumnis § 839 III BGB
- unmittelbar gegen schädigende Amtshandlung gerichtete zulässige Rechtsmittel streitig ob formlose Rechtsbehelfe (Dienstaufsichtsbeschwerde z.B.) hierzu rechnen - Kausalität der Nichteinlegung für Schadenseintritt bei teilweisem Erfolg d. Rechtsmittels Anwendung des § 839 III BGB auf diesen Teil - Verschulden
3.3.2 § 254 BGB, sofern sich Mitverschulden nicht auf Nichteinlegung d. Rechtsmittel bezieht.