Ausschluss Art. 45 EG (eng, nur "echter" hoheitlicher Vollzug)
II. Reichweite: Recht auf Inländergleichbehandlung -->Diskriminierungsverbot h.L.: allgemeines Diskriminierungsverbot und jegliche Beeinträchtigung, soweit nicht gerechtfertigt, Arg.: insbes. geänderter WL des 43 "Beschränkungen" EuGH: bislang für jur P (+), für nat P noch nicht ausdrücklich.
Art. 43 (+) wenn innerstaatliche Regelung für Inländer und Ausländer gleichermaßen, aber Ausländer wird faktisch benachteiligt (übliche Auslegung von Marktfreiheiten)