- es geht um nationale Regelungen, die möglicherweise gegen EG-Recht verstoßen
- es geht um nicht-finanzielle Hindernisse, sonst: Art. 23, 25 ff. EG
- Primäres Ziel: Gemeinsamer Markt mit einheitlichen Bedingungen
- Integrationsdynamik: Schutzbereich weit, Ausnahmen eng, Aufweichung (u.a. wegen Arbeitsaufwand)
- Prinzipien des Art. 28 EG greifen grds. auf andere Freiheiten durch; aber: 28, 49 --> Marktzugang + Diskriminierungselemente, 39, 43 konzeptionell reine Diskriminierungsprobleme/-tests, heute auch Marktzugang (= allg. Beschränkungsverbot)
- "Information society": Unterschiede Art. 28 vs 49 EG (müssen) schwinden.
- Inländerdiskriminierung ist kein Problem des EG-Rechts
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