- umfassende Zuständigkeit des EuGH, Art. 46 EU (aber: Art. 68 EG) - Mehrheitsentscheidungen - Wichtiger Einfluss von Kommission und Parlament
2. und 3. Säule:
- begrenzte Zuständigkeit 3. Säule (Art. 35 EU), keine Zuständigkeit 2. Säule (nur: ultra vires und Beziehung zu anderen Säulen) - Einstimmigkeit ist die Regel - Überwiegen des Einflusses der Mitgliedstaaten; begrenzter Einfluss von Kommission und Parlament